Medizinische Massnahmen (Säule 1 TBT)
Bevor eine Tinnitustherapie vorgeschlagen werden kann, bedarf es einer eingehenden Untersuchung durch einen für Tinnitus spezialisierten Hals-Nasen-Ohrenarzt.
Dieser holt sich Informationen über
- den Leidensdruck (Anamnese, Tinnitusfragebogen Goebel-Hiller)
- das Gehör (Hörprüfung)
- Tinnitusfrequenz und subjektive Lautstärke (Tinnitometrie)
- eine allfällige Hyperakusis (Anamnese, Unbehaglichkeitsschwelle)
- einen allfälligen prolongierenden Effekt bei Lärm (Anamnese)
- die psychische Situation (Anamnese)
- ein allfälliges organisches Leiden (Anamnese, ORL-Status, Radiologie)
Möglicherweise empfehlen sich weitere Untersuchungen, wie
- Stapediusreflex-/Impedanzmessungen
- Objektive Audiometrie
- Otoakustische Emissionen
- Magnetresonanzbilder
- Sonografie des Halses
- Halswirbelsäulenuntersuchungen
- Untersuchung durch Zahnarzt oder Kieferorthopäde
Er eruiert die entsprechende Tinnituskategorie (z.B. nach Jastreboff), bestimmt den Tinnitusgrad (z.B. nach Goebel-Hiller) und schlägt dem Patienten die für ihn sinnvollste Therapie vor. Er führt sodann das erste Counselling mit dem Patienten durch.